die Fähigkeit der Menschen, mit Sachkenntnis zwischen objektiven Möglichkeiten entscheiden und entsprechend handeln zu können. F. ist als philosophisch-historische Kategorie nur in ihrer dialektischen Wechselwirkung mit der Notwendigkeit zu verstehen, insofern als der Mensch frei ist, wenn er die Notwendigkeit begreift, sie einsieht.
Die Metaphysiker konstruieren eine schroffe Alternative zwischen F. und Notwendigkeit. Danach verabsolutieren die einen die F. im Sinne völliger Ungebundenheit und leugnen die Notwendigkeit („frei sein heißt tun und lassen können was man will“), was zum Voluntarismus und letztlich zum Anarchismus führt; die anderen leugnen die F., erklären sie unter Berufung auf die objektive Gesetzmäßigkeit des Geschehens zu einer Illusion und erkennen nur die Notwendigkeit an, was zum Fatalismus führt.
Der dialektische Materialismus lehrt, daß der Mensch sich nicht nur subjektiv frei fühlen, sondern tatsächlich, objektiv frei sein kann und daß er sich im Laufe der historischen Entwicklung eine immer größere F. errungen hat. Jedoch liegt die Freiheit des Menschen nicht in einer „geträumten Unabhängigkeit von den Naturgesetzen“ (Engels), sondern in der Erkenntnis dieser Gesetze und der damit gegebenen Möglichkeit, sie auszunutzen und das Handeln nach ihnen einzurichten. Dabei bestimmt die Kenntnis der Naturgesetze die Willensbildung. Für die F. in der menschlichen Gesellschaft gilt prinzipiell das gleiche.
Mit der Entstehung des Privateigentums an den Produktionsmitteln und damit der Klassen erhält sie notwendig Klassencharakter. Es ist in jedem Falle konkret festzustellen:
- F. für wen?
- F.wovon? und
- F. wozu?
Durch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen ging die F. der herrschenden Klasse stets auf Kosten der F. der unterdrückten Klasse. Zur sozialen Unfreiheit trat oft nationale Unfreiheit (z.B. in den Kolonien).
In der kapitalistischen Welt wird der begriff F. heute demagogisch mißbraucht („freie Welt“). Unter F. wird Willkür der kapitalistischen Ausbeutung, Unterdrückung anderer Völker, ungehemmte Kriegspropaganda u.a. verstanden. –
Wirkliche F. im gesellschaftlichen Maßstab kann erst im Sozialismus errungen werden, wo die entsprechenden gesellschaftlichen Grundlagen, vor allem das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln und die politische Macht der Arbeiterklasse, vorhanden sind.
In der DDR war die persönliche F. ein verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht der Bürger. In die persönliche F. durfte nur eingegriffen werden, wenn bestimmte gesetzlich festgelegte Voraussetzungen (dringender Tatverdacht, Flucht- oder Verdunklungsgefahr, rechtskräftiges Urteil des Gerichts) vorlagen. Die widerrechtliche Beschränkung der persönlichen F. führte zu strafrechtlicher Verfolgung. –
Eine wesentliche Seite der gesellschaftlichen F. ist die politische F. Der Marxismus-Leninismus hebt im Gegensatz zur bürgerlichen Ideologie hervor, daß die politische F. immer konkret ist, d.h. im Interesse einer bestimmten Klasse einem bestimmten Ziel dient. Die verschiedenen F.auffassungen im Verlauf der historischen Entwicklung waren immer durch die jeweiligen Klasseninteressen bestimmt.
Textquelle: Meyers Neues Lexikon in acht Bänden – dritter Band – VEB Bibliographisches Institut Leipzig 1962, Seite 417/418