Staatsform, deren Inhalt von der jeweils herrschenden Klasse bestimmt wird. Die revisionistische Auffassung von der sog. „reinen Demokratie“ hält der Wirklichkeit nicht stand und dient lediglich der Irreführung der Volksmassen..
D. trägt stets Klassencharakter und ist eine historische Kategorie. Geschichtlich frühe Formen der D. sind die militärische D. beim Übergang zur Klassengesellschaft,die Sklavenhalter-D. in der Antike und der städtischen Selbstverwaltung im Mittelalter. Die bürgerliche D. beruht auf dem kapitalistischen Eigentum an den Produktionsmitteln und verhüllt mit allgemeinen Wahlen, Rechten und Freiheiten die höchst aktive Diktatur der Bourgeoisie gegen die ausgebeutete Mehrheit des Volkes; sie schließt die Volksmassen von der Staatsleitung aus und gibt ihnen lediglich formale, materiell nicht gewährleistete Rechte und Freiheiten.
Erreicht der Kampf der Werktätigen ein solches Ausmaß, daß eine Gefahr für die Herrschaft der Großbourgeoisie entsteht, so beseitigt das Monopolkapital die bürgerlich-demokratischen Freiheiten und Rechte und geht zur offenen terroristischen Diktatur über. Unter diesen Bedingungen tritt die Arbeiterklasse für die Erhaltung und Erweiterung der bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten ein, weil diese bessere Voraussetzungen für den Kampf um eine friedliche und glückliche Zukunft des Volkes geben.
Höchster Typus der D. ist die sozialistische D., die durch die Diktatur des Proletariats verwirklicht wird. Die sozialistische Staatsmacht ist „auf neue Art demokratisch (für die Proletarier und überhaupt für die Besitzlosen) und auf neue Art diktatorisch (gegen die Bourgeoisie)“ (Lenin). Die sozialistische D. bedeutet wahre Volksherrschaft. Sie wurde bisher verwirklicht in der Form der Sowjetdemokratie und der Volksdemokratie. Die Politik des proletarischen Staates ist auf die Abschaffung der Ausbeutung, auf die Erhöhung des Lebensstandards und des kulturellen Niveaus der Massen, auf die Verteidigung des Weltfriedens und der Festigung der Freundschaft zwischen den Völkern gerichtet. Das entspricht den Interessen der Volksmassen, aller fortschrittlichen Menschen. –
Die Arbeiter-und-Bauern-Macht in der DDR war die erste sozialistische D. in Deutschland, eine D. für die Millionenmassen des Volkes. Die entscheidende Voraussetzung für die Herstellung der wahren Volksherrschaft war die Entmachtung der Monopolisten und Junker und die Zerschlagung des imperialistischen Staates sowie die Überführung der wichtigsten Produktionsmittel in das Eigentum des Volkes. Die sozialistische D. entwickelt sich auf der Grundlage des Wachstums des sozialistischen Eigentums und der Festigung des sozialistischen Wirtschaftssystems, mit der steigenden Bewußtheit und Aktivität der Werktätigen, die auf die Lösung der staatlichen und wirtschaftlichen Aufgaben gerichtet ist und durch den sozialistischen Staat gelenkt und organisiert wird.
Die sozialistische D. dient der Festigung der volksdemokratischen Ordnung und dem Aufbau des Sozialismus.Sie bedeutet die Freiheit für die Volksmassen, die Freiheit von Unterdrückung aller schöpferischen Kräfte im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben, und schließt notwendigerweise die Unfreiheit für die aggressiven Kräfte des Imperialismus und ihrer Handlanger ein.
Die Arbeiter-und Bauern-Macht in der DDR, in der die marxistisch-leninistische Partei der Arbeiterklasse, die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands, die führende Kraft war stützte sich auf die nationale Front des demokratischen Deutschland, deren Tätigkeit der Heranziehung der Bevölkerung zur bewußten Mitgestaltung bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung diente. Eine hohe Verantwortung trugen die Gewerkschaften bei der Verwirklichung der umfassenden politischen und sozialen Rechte der Arbeiterklasse; ihnen waren große Aufgaben übertragen, und ihnen war die reale Möglichkeit gegeben, die Teilnahme der Arbeiter an der Staats- und Wirtschaftsführung, an der Ausarbeitung und Durchführung der Pläne, an der unmittelbaren Leitung der Produktion zu organisieren.
Textquelle: Meyers Neues Lexikon in acht Bänden – zweiter Band – VEB Bibliographisches Institut Leipzig 1962, Seite 461